Vermögenswirksame Leistungen
Geld vom Chef
Auch kleine Beträge hoch rentabel anlegen
Arbeitgeber bezuschussen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (VL) den privaten Vermögensaufbau.
Die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, vermögenswirksam anzulegen, sind vielfältig.
Einer der effektivsten Wege, ist die Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. (bAV)
Direktversicherung statt VL
Verzichten Sie auf eine klassische Anlage der VL und investieren Sie stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung.
Der Vorteil:
Da die Einzahlungen in die BAV aus dem Bruttoeinkommen erfolgen, können Sie unterm Strich fast das Doppelte investieren.
Dies lohnt sich umso mehr, da sich der Arbeitgeber mit den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss beteiligen mus.
Das heißt: für neu vereinbarte Entgeltumwandlungen ab 01.01.2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Empfehlenswert ist die Weitergabe in pauschaler Form einzurichten, z. B. in Höhe von 15 % auf Entgeltumwandungsbeträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt nur für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Potential nutzen - ohne Mehraufwand
- VL, die klassisch investiert werden, unterliegen der Steuer. Außerdem müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
- Bei einer Direktversicherung statt VL sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei (innerhalb bestimmter Grenzen).
- Bei gleichem Nettogehalt kann eine lukrative Altersversorgung aufgebaut werden.
- Steuer- und Sozialversicherungsersparnis erhöht den Sparbeitrag – so fließt bis zum Doppelten in die Versorgung gegenüber einer klassischen VL-Anlage.
- Steuern werden erst bei Bezug der Rente fällig. Die Besteuerung erfolgt dann mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
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